Nebentätigkeiten anmelden
Sie haben einen guten Job und das Glück, einen Nebenjob annehmen zu können? In den meisten Arbeitsverträgen besteht die Pflicht, Nebentätigkeiten genehmigen zu lassen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber zwar nichts dagegen haben, wenn Sie Ihren Nebenjob in Ihrer Freizeit absolvieren, er eine bestimmte Stundenzahl nicht überschreitet, Ihre gesetzlichen Ruhezeiten nicht gefährdet sind und nicht das unmittelbare Geschäft Ihres Unternehmens betroffen ist. Deshalb also ein kurzer formloser Antrag an das Unternehmen, auch wenn es nur gelegentlich oder einmalig zum Nebenjob kommt. Ein nicht genehmigter Nebenjob kann für Ihren Arbeitgeber ein Kündigungsgrund sein und das ist einen Nebenjob nicht wert, oder? Dann wäre das kleine zusätzliche Geld nämlich plötzlich sehr teuer bezahlt. Passen Sie auf sich auf! Ihre Isabell C. Krone